Finanzbuchführung*

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung 
  • Erstellen und Führen der Anlagenbuchhaltung
  • Führen der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Erstellen der Zahlungsvorschlagsliste und Durchführung der Zahlläufe 
  • Verwaltung und Durchführung des Mahnwesens 
  • Erstellen der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) 
  • Erstellen von Soll-/Ist-Vergleichen 
  • Erstellen von Kostenstellenrechnungen 
  • Kommunikation mit dem/den Steuerberater(innen)
  • Notfallservice
  • Weitere Leistungen auf Anfrage
Logo

* Die von uns angebotenen Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz.

©2025 Buchhaltungsbüro Kasiow Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.